Der Verkäufer ist verpflichtet, die von der Aufsichtsbehörde für Energie, Netze und Umwelt mit dem Beschluss 413/2016/R/com Anhang A u.ff. vorgegebenen spezifischen und allgemeinen Qualitätsstandards zu erfüllen (TIQV – Einheitstext, der die Qualität der Verkäufe regelt).
Unter spezifischem Standard ist das dem Kunden zu garantierende Qualitätsniveau der Einzelleistung zu verstehen; der allgemeine Standard hingegen bezieht sich auf das Qualitätsniveau der Gesamtleistung.
Nachstehend die Standards, denen SEL GmbH unterliegt, sowie die erreichten Niveaus.
Tabelle „Indikatoren Call Center“
| Indikator CALL CENTER |
Allgemeiner Standard (Mindestens in %) |
Erreichte Niveus von SEL 2025 |
| Erreichbarkeit des Call Center Dienstes |
AS ≥ 95 % |
99% |
| Durchschnittliche Wartezeit beim Call Center |
TMA ≤ 180 Sekunden |
18” |
| Qualitätsniveau des Call Center |
LS ≥ 85 % |
85% |
Bei Nichteinhaltung bestimmter Qualitätsstandards ist der Verkäufer verpflichtet, dem Kunden eine automatische Entschädigung zu zahlen und ihm diesen Betrag in der darauffolgenden Rechnung gutzuschreiben. Die automatische Entschädigung steigt mit zunehmender Verspätung der Leistungserbringung.
Tabelle „Entschädigungen“
| Indikator |
Automatische Entschädigungen im Jahr 2026* |
Begründete Antwort auf schriftliche Beschwerden über die Zuständigkeit des Verkäufers
Rechnungsberichtigung
Zweifache Rechnungsberichtigung |
wenn die Leistungserbringung länger als der Standard dauert, aber innerhalb des Doppelten der Standardzeit erfolgt |
€ 30,00 |
| wenn die Leistungserbringung länger als das Doppelte der Standardzeit dauert, aber innerhalb des Dreifachen der Standardzeit erfolgt |
€ 60,00 |
| wenn die Leistungserbringung länger als das Dreifache der Standardzeit dauert |
€ 90,00 |
*Für das Jahr 2025 betrug die Grundentschädigung 25 €, die je nach Verzögerung bei der Antwort ansteigt
Der Verkäufer ist zu keiner automatischen Entschädigung verpflichtet, wenn die Nichteinhaltung bestimmter Qualitätsstandards auf höhere Gewalt (verstanden als behördliche Maßnahmen, außergewöhnliche Naturereignisse, für die von der zuständigen Behörde der Katastrophenzustand erklärt wurde, Streiks ohne die gesetzlich vorgeschriebene Ankündigung oder Nichterlangung von Genehmigungen) sowie dem Endkunden oder Dritten zuzuschreibende Ursachen bzw. auf von Dritten verursachte Schäden oder Behinderungen zurückzuführen ist.
Darüber hinaus ist der Verkäufer zu keiner automatischen Entschädigung verpflichtet, wenn der Kunde diese bereits im Kalenderjahr für die Nichteinhaltung desselben spezifischen Standards erhalten hat und im Falle von Beschwerden, bei denen es unmöglich ist, den Endkunden zu identifizieren, weil die erforderlichen Mindestinformationen fehlen.
Wir erinnern abschließend daran, dass bei Nichteinhaltung der Standards durch den zuständigen Vertriebspartner der Verkäufer die vom Vertriebspartner erhaltene Entschädigung dem Kunden gutschreiben muss.