Stromsteuern
Der Strom unterliegt der Besteuerung zum Zeitpunkt der Lieferung und der anschließenden Rechnungsstellung. Die in der Rechnung ausgewiesenen Steuern sind:
- die Akzise, eine indirekte Steuer, die auf den Stromverbrauch erhoben wird. Je nachdem, ob die Energie in Wohngebäuden oder an anderen Orten genutzt wird, gelten unterschiedliche Steuersätze;
- die MwSt. (Mehrwertsteuer), die prozentual auf die in der Rechnung angegebenen Steuerbeträge erhoben wird und alle Ausgabenposten umfasst (darunter auch die Akzise, wie in Art. 78 der Richtlinie 2006/112/EG vorgesehen). Der angewandte Steuersatz hängt vom Verwendungszweck der Lieferung ab. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gilt für den privaten Gebrauch, d. h. für die Nutzung von Strom durch Endverbraucher, natürliche Personen, in ihrem eigenen Familienhaushalt oder in gemeinschaftlichen Wohnanlagen (ohne mehrwertsteuerrelevante Tätigkeiten).
| Akzise – Regionalsteuer | c€/kWh |
| HAUSHALTSNUTZUNG | |
| Lieferung für den Hauptwohnsitz („Erstwohnsitz“) | |
| • Lieferung bis 3 kW* | |
| Verbrauch bis 150 kWh/Monat | 0 |
| Verbrauch bis 150 kWh/Monat | 2,27 |
| • Lieferung bis 3 kW | 2,27 |
| Lieferungen an Nichtansässige („Zweitwohnsitze“) | 2,27 |
| ÖFFENTLICHE BELEUCHTUNG | |
| • Lieferungen mit beliebigem Verbrauch | 1,25 |
| ANDERE ZWECKE | |
| Lieferungen bis 1.200.000 kWh/Monat | |
| Erste 200.000 kWh Verbrauch im Monat | 1,25 |
| Alle Verbräuche über 200.000 kWh im Monat | 0,75 |
| Lieferungen über 1.200.000 kWh/Monat | |
| Erste 200.000 kWh Verbrauch im Monat | 1,25 |
| Alle Verbräuche über 200.000 kWh im Monat | 4820 € in misura fissa |
| MwSt | Steuersatz |
| Haushalte und ähnliche Einrichtungen – Kondominien (Wohngebäude) | 10% |
| ÖFFENTLICHE BELEUCHTUNG | 22% |
| ANDERE ZWECKE | |
| – Für den Einsatz in Bergbau-, Landwirtschafts- und Produktionsbetrieben, einschließlich Druckereien, Verlagen und ähnlichen Einrichtungen, sowie für den Betrieb von Bewässerungs- und Hebeanlagen und die Entwässerung durch Meliorations- und Bewässerungskonsortien | 10% |
| Andere Tätigkeiten | 22% |
* Bei Anschlüssen mit einer verfügbaren Leistung von bis zu 1,5 kW: Bei einem Verbrauch von bis zu 150 kWh/Monat fallen keine Steuern an. Bei einem höheren Verbrauch werden die steuerfreien KWh schrittweise reduziert. Bei Beträgen mit einer verfügbaren Leistung von mehr als 1,5 kW und bis zu 3kW: Bei einem Verbrauch von bis zu 220 kWh/Monat werden auf die ersten 150 kWh keine Steuern erhoben. Bei einem höheren Verbrauch werden die steuerfreien kWh schrittweise reduziert.

